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Neue Strafen ab September
Höhere Strafen für Schnellfahrer
Mit dem Verkehrssicherheitspaket des BMVIT wird es in Zukunft eine Mindeststrafe für Raser geben. Bei Geschwindigkeitsübertretung von über 30 km/h eine Mindeststrafe von 70 Euro eingeführt. Bei noch höherer Übertretung (40 km/h im Ortsgebiet oder 50 km/h außerorts) wird eine Strafe von mindestens 150 Euro fällig und auch der Führerschein wird für 2 Wochen abgenommen.
Führerscheinentzug und höhere Verwaltungsstrafen für alkoholisierte Fahrer
Änderung bei der Mopedausbildung
Mit 1. September 2009 tritt eine neue Mopedausbildung in Kraft. In Zukunft müssen alle Altersgruppen acht Stunden Fahrpraxis und sechs Stunden Theorie (inklusive Theorieprüfung) machen. Bis 31.08.2009
durfte man ab 24 Jahren auch ohne Führerschein bzw. Mopedausweis ein Moped fahren, dies ist nicht mehr gültig - somit darf man ein Moped ohne Führerschein/Mopedausweis nicht mehr benutzen.
Nähere Infos zum Thema: Mopedausweis