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Führerscheine werden teurer
Am 27. Juni 2011 wurde die 191. Verordnung ausgegeben die bereits am 1. Juli ihre Gültigkeit hat. Dokumente wie Führerscheine und KFZ-Zulassungen werden deutlich teurer. Die Anpassung der Gebühren wäre laut Gesetz jährlich möglich, wurde aber wegen der Wirtschaftskrise die letzten drei Jahre ausgesetzt.
Führerscheinneulinge müssen Gebühren in Höhe von 60,50 Euro für die Ausstellung eines Führerscheins bezahlen (Ersterteilung der Lenkberechtigung). Bisher waren es 55,70 Euro.
Jene die bereits den Führerschein besitzen, diesen aber in einen Scheckartenführerschein umtauschen möchten (derzeit freiwillig, sofern die Daten noch lesbar und man auf dem Foto gut erkennbar ist) müssen künftig 49,50 Euro an Gebühren bezahlen.
Der Behördengebührenanteil bei einer Kfz-Zulassung, steigt von 110,40 auf 119,80 Euro an. Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Valorisierung der festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetz (GebG-ValV 2011) tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft.
Vignettenpreise 2012
Auch die Vignettenpreisverordnung 2011 wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bereits als Entwurf ausgearbeitet und zur Begutachtung ausgesandt. Aus dem Entwurf wurden folgende Preise für die Vignette 2012 entnommen:

