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Staplerschein / Staplerführerschein
Der Staplerschein bestätigt die Kenntnisse über das Führen von Hubstaplern. Für den "Staplerführerschein" muss man einen Kurs im Ausmaß von 20,5 Unterrichtseinheiten nach der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 § 6 Z 2 mit anschließender Prüfung absolvieren.
Ausbildungsinhalte für den Staplerschein:
Thema
Unterrichtseinheiten
Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik
4
Aufbau und Arbeitsweise von Hubstaplern, mechanische und elektrische Ausrüstung von Hubstaplern
4
Sicherheitseinrichtungen von Hubstaplern
2
Betrieb und Wartung von Hubstaplern
3,5
Abeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Hubstaplern
4
Mindestanzahl Unterrichtseinheiten (Theorie)
17,5
Frei gestaltbare UE
2
Praktische Übungen
1
GESAMTZAHL Unterrichtseinheiten
20,5
Mindestalter: 18 Jahre
Kosten: ~230 bis 300 Euro

